
Mir ist die Zustimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach § 36a AufenthG nicht leichtgefallen.
Mir ist die Zustimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach § 36a AufenthG nicht leichtgefallen.
Als Abgeordneter treffe ich meine Entscheidungen nach gründlicher Abwägung.
Anreize, in das Sozialsystem unseres Landes einzuwandern, müssen und werden wir deutlich senken. Irreguläre Migration muss zurückgedrängt werden. Ein Mittel dazu ist Aussetzung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
Grundlage ist der Koalitionsvertrag, in dem wir uns auf diese Regelung für zwei Jahre verständigt haben. Damit reagieren wir auf die angespannten Aufnahmekapazitäten in Kommunen, Schulen und bei der Wohnraumversorgung.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Die Aussetzung ist auf zwei Jahre befristet und wird durch eine Härtefallregelung ergänzt, sodass Familienzusammenführungen in besonders dringenden Fällen weiterhin möglich bleiben.