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Jens Lehmann
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Frage von Ina W. •

Weshalb haben Sie im Bundestag für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbefürftigen gestimmt?

Sehr geehrter Herr Lehman,

Sie haben für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbedürftigen für die nächsten 2 Jahre gestimmt. Bitte erläutern Sie Ihre Beweggründe dafür.

Ich kann Ihre Entscheidung nicht nachvollziehen, weil u. a.:

- die meisten subsidär Schutzbedürftigen jahrelang nicht in ihre Heimat zurückkehren können;

- Geflüchtete, die von ihren Partner*innen und Kindern getrennt sind, eine schlechtere Arbeitsmarkt-Integration, somit ein höheres Armutsrisiko aufweisen;

- die Trennung von Partner*innen und Kindern mental belastet, Integration in unsere Gesellschaft behindert;

- Familiennachzug die Kriminalität Geflüchteter senkt, da eine familiäre Einbindung ein kriminalitätshemmender Faktor ist. Personen, die einsam, sozial schlecht eingebunden sind, begehen wahrscheinlicher eine Straftat als Personen, die familiär und sozial gut eingebunden sind.

All das ist Ihnen bekannt, ebenso das Grundrecht auf Familie (GG, Art. 6). Was spricht für Ihre Zustimmung?

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