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Jens Lehmann
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Frage von Ina W. •

Weshalb haben Sie im Bundestag für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbefürftigen gestimmt?

Sehr geehrter Herr Lehman,

Sie haben für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbedürftigen für die nächsten 2 Jahre gestimmt. Bitte erläutern Sie Ihre Beweggründe dafür.

Ich kann Ihre Entscheidung nicht nachvollziehen, weil u. a.:

- die meisten subsidär Schutzbedürftigen jahrelang nicht in ihre Heimat zurückkehren können;

- Geflüchtete, die von ihren Partner*innen und Kindern getrennt sind, eine schlechtere Arbeitsmarkt-Integration, somit ein höheres Armutsrisiko aufweisen;

- die Trennung von Partner*innen und Kindern mental belastet, Integration in unsere Gesellschaft behindert;

- Familiennachzug die Kriminalität Geflüchteter senkt, da eine familiäre Einbindung ein kriminalitätshemmender Faktor ist. Personen, die einsam, sozial schlecht eingebunden sind, begehen wahrscheinlicher eine Straftat als Personen, die familiär und sozial gut eingebunden sind.

All das ist Ihnen bekannt, ebenso das Grundrecht auf Familie (GG, Art. 6). Was spricht für Ihre Zustimmung?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihre Sorgen um das Leid getrennter Familien sehr gut. Dennoch habe ich der befristeten Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige zugestimmt. Grundlage ist der Koalitionsvertrag, in dem wir uns auf diese Regelung für zwei Jahre verständigt haben. Damit reagieren wir auf die angespannten Aufnahmekapazitäten in Kommunen, Schulen und bei der Wohnraumversorgung. Es geht darum, Zuwanderung planbar und steuerbar zu machen und zusätzliche Überlastungen zu vermeiden. 

Zugleich bleibt der Familiennachzug in Härtefällen weiterhin möglich, damit humanitäre Ausnahmen berücksichtigt werden. Wichtig war mir auch, das Schleuserwesen nicht noch attraktiver zu machen, indem automatisch ganze Familien nachreisen können. 

Die Maßnahme ist befristet. Nach zwei Jahren prüfen wir erneut, ob eine Rückkehr zur Kontingentlösung vertretbar ist. So schaffen wir Planungssicherheit, halten das Grundrecht auf Familie im Blick und entlasten unsere Gesellschaft in einer angespannten Migrationslage. 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lehmann, MdB 

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