Weshalb haben Sie im Bundestag für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbefürftigen gestimmt?
Sehr geehrter Herr Abraham,
Sie haben für die Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidär Schutzbedürftigen für die nächsten 2 Jahre gestimmt. Bitte erläutern Sie Ihre Beweggründe dafür.
Ich kann Ihre Entscheidung nicht nachvollziehen, weil u. a.:
- die meisten subsidär Schutzbedürftigen jahrelang nicht in ihre Heimat zurückkehren können;
- Geflüchtete, die von ihren Partner*innen und Kindern getrennt sind, eine schlechtere Arbeitsmarkt-Integration, somit ein höheres Armutsrisiko aufweisen;
- die Trennung von Partner*innen und Kindern mental belastet, Integration in unsere Gesellschaft behindert;
- Familiennachzug die Kriminalität Geflüchteter senkt, da eine familiäre Einbindung ein kriminalitätshemmender Faktor ist. Personen, die einsam, sozial schlecht eingebunden sind, begehen wahrscheinlicher eine Straftat als Personen, die familiär und sozial gut eingebunden sind.
All das ist Ihnen bekannt, ebenso das Grundrecht auf Familie (GG, Art. 6). Was spricht für Ihre Zustimmung?

Sehr geehrte Frau W.,
die Kapazitäten unserer Kommunen und des Sozialstaats für Migration nach Deutschland sind völlig erschöpft. Aus diesem Grund ist es ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und unserer Fraktion, einen konsequenteren Kurs bei Migrationspolitik einzuschlagen. Wir wollen weiter Integration ermöglichen, qualifizierte Einwanderung fördern und auch das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Aber die Anreize, in das Sozialsystem unseres Landes einzuwandern, müssen und werden wir deutlich senken. Irreguläre Migration muss zurückgedrängt werden. Ein Mittel dazu ist Aussetzung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieses Mittel ist befristet und wird auf seine Wirkung erneut überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Abraham