Antwort 14.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
In der Debatte geht es um die Grundrechte des Ungeborenen gleichermaßen wie um die Grundrechte der Frau. Eine pauschale Antwort würde dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht werden.
Es ist mir eine überaus große Freude, Ihnen mitteilen zu können, dass die Unions-Fraktion heute Morgen die SPD-Fraktion darum gebeten hat, die umstrittene Richterwahl von Frau Brosius-Gersdorf abzusetzen
Das ungeborene Kind ist Mensch von Anfang an. Abtreibung ist Tötung.
Aus den Fehlern bei dem ersten Versuch haben wir dabei gelernt.
Ich bin für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen. Zu der Debatte gehört allerdings mehr.