Frage von Andreas S. • 10.07.2025

Antwort ausstehend von Florian Hahn CSU
Ich bin für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen. Zu der Debatte gehört allerdings mehr.
Der straffreie Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gehört für mich zur medizinischen Grundversorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil reproduktiver Rechte.
Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun.
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.