
Die Möglichkeit eines Shadow Ban auf Social Media Plattformen ist für uns rein technisch nicht möglich (dies ist nur auf Providerebene realisierbar) und wird daher von uns nicht angewendet.
Die Möglichkeit eines Shadow Ban auf Social Media Plattformen ist für uns rein technisch nicht möglich (dies ist nur auf Providerebene realisierbar) und wird daher von uns nicht angewendet.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Frage juristischen Rat zu suchen.
Bei rein privaten Blogs kann eine Impressumspflicht entfallen. Bei öffentlichen Blogs und Webseiten scheint die Pflicht zur Angabe eines Impressums unumgänglich zu sein.
Das kann in der Tat ein Problem sein, ich nehme das Thema gerne mal mit.
Deshalb tragen solche von Ihnen genannten Äußerungen nicht zu einer gut informierten Öffentlichkeit bei, sondern schüren nur Hass und Hetze.
Der Digital Services Act (DSA) schützt weiterhin die Meinungsfreiheit und stellt sicher, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung zur Moderation illegaler Inhalte gemäß den geltenden Gesetzen und ihren Community Guidelines wahrnehmen. Der DSA enthält klare Vorgaben, wie die Moderation von Inhalten stattfinden muss, um die Grundrechte zu wahren. Dabei sind die Plattformen verpflichtet, systemische Probleme zu beheben und die Rechte der Nutzer:innen zu wahren, etwa durch die Möglichkeit, willkürliche Löschungen zu überprüfen.