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Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Diese Empfehlung richtet sich ausschließlich auf den Straßenverkehr und fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Mischkonsums wissenschaftlich zu untersuchen und in eine Novellierung des StVG münden zu lassen.
Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten.
Zunächst möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum MedCanG noch ganz am Anfang steht und bisher noch nicht einmal den Bundestag erreicht hat.
Es ist für mich unbestritten, dass jede illegale und legale Droge schädlich ist.