Antwort 07.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Wie in § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Gesetz klargestellt wird, findet das Leitentscheidungsverfahren nach der Zivilprozessordnung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Anwendung
Wie in § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Gesetz klargestellt wird, findet das Leitentscheidungsverfahren nach der Zivilprozessordnung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Anwendung
Das Landesamt für Zentrale Dienste und weitere Beteiligte evaluieren die technischen und organisatorischen Anforderungen zur Umsetzung des Modells.
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten möchte ich Sie an dieser Stelle jedoch bitten, sich mit dieser Frage an die verantwortlichen Ansprechpartner der Landesregierung NRW zu wenden.
Dieses Thema wird sicher im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung und im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag aufgegriffen werden.