Antwort 07.01.2026 von Cansın Köktürk Die Linke
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
In 6,3 Prozent der Fälle, also in ca. 1.600 Fällen, geschah dies aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Ausbildung.
Aus diesen Gründen setzt die FDP sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung der rechtsstaatlichen Verfahren bei der Verhängung und Überprüfung von Sanktionen ein. Das betrifft sowohl die Rolle des Europäischen Gerichtshofs als auch mögliche unabhängige Prüfinstanzen.