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Annika Klose
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Frage von Klara W. •

Wie oft wurde und wird bundesweit durch die Jobcenter Leistungen vollständig entzogen? Warum gibt es dazu keine Anweisungen der Bundesagentur oder Statistiken des vollständigen Leistungsentzug?

Jobcenter Leistungen können vollständig entzogen werden durch § 7b SGB II.Dies ist durch eine Anfrage an den Hamburger Senat herausgekommen:https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/101091/23_02295_vom_terminversaeumnis_zur_existenzgefaehrdung_fragen_zur_praxis_des_leistungsentzugs

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem sehr wichtigen Thema.

Tatsächlich gibt es keine gesonderten Statistiken zu der Anwendung der sogenannten Vollsanktionen. Daher muss dies anhand der erfassten Daten abgeleitet werden. Der §31a SGB II gibt vor, dass der vollständige Leistungsentzug möglich ist, wenn nach einer bereits erfolgten Leistungskürzungen ein passendes Jobangebot abgelehnt wird. Aus den Daten zum Grund für die Leistungskürzung kann man wiederum den Umfang der Vollsanktionen ableiten.

Demnach ist für das Jahr 2024 aus den Daten abzulesen, dass insgesamt ca. 27.000 Menschen, also 0,7 Prozent aller Leistungsbeziehenden, eine Leistungsminderung erhalten haben. In 6,3 Prozent der Fälle, also in ca. 1.600 Fällen, geschah dies aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Ausbildung. Insgesamt zeigt sich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Leistungsbeziehenden von einer Sanktion betroffen sind. Eine sachliche Debatte hierum würde die Gesetzesverhandlungen definitiv bereichern und die Reform zielgerichteter gestalten.

Grundsätzlich wäre es jedoch für eine deutlichere Datengrundlage wünschenswert, wenn die Daten zu Vollsanktionen gesondert ausgewiesen werden. Allerdings liegt diese Entscheidung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Abschließend möchte ich mich dennoch für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

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