Halten Sie EU-Personensanktionen ohne vorgelagertes Gerichtsverfahren, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und faktischer Beweislastumkehr für rechtsstaatlich legitim?
Die Europäische Union verhängt zunehmend personenbezogene Sanktionen gegen Einzelpersonen, darunter auch gegen EU-Bürger. Diese Maßnahmen greifen tief in Grundrechte ein (Vermögenssperren, Berufs- und Reiseverbote), ohne dass zuvor ein unabhängiges Gericht über Schuld oder Verantwortung entschieden hat.
Die Betroffenen haben oft nur eingeschränkten Zugang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen, begrenzte Verteidigungsmöglichkeiten und müssen faktisch selbst ihre Unschuld nachweisen. Der Rechtsschutz erfolgt regelmäßig erst nachgelagert und mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.
Ich bitte Sie daher um Ihre klare politische Einschätzung, ob Sie dieses Sanktionssystem für mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar halten.
Falls nicht: Welche konkreten Schritte unterstützen oder planen Sie, um gerichtliche Kontrolle, Verteidigungsrechte und die Unschuldsvermutung auf EU-Ebene zu stärken?
Die FDP tritt für den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und Unschuldsvermutung ein – auch und gerade im Bereich der Außen- und Sanktionspolitik. Die von Ihnen genannten persönlichen Sanktionen greifen tief in die Grundrechte des Einzelnen ein. Daher ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass solche Maßnahmen rechtsstaatlichen Prinzipien genügen. Dazu gehören auch ein transparentes Verfahren, überprüfbare Entscheidungen und der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Gleichzeitig erkennen wir an, dass personenbezogene Sanktionen ein wichtiges außenpolitisches Instrument sein können, um gezielt auf schwerwiegende Völkerrechtsverstöße, Menschenrechtsverletzungen oder Bedrohungen für Frieden und Sicherheit zu reagieren – ohne ganze Bevölkerungen zu treffen. Doch gerade wegen der Schärfe durch ihren strafähnlichen Charakter muss die Anwendung der persönlichen Sanktionen rechtstaatlichen Grundsätzen folgen. Es ist daher entscheidend, dass Rechtsschutz nicht nur formal gewährt wird, sondern aus Sicht des Betroffenen auch schnell und effektiv möglich sein muss. Die bislang teils langen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verfehlen diesen Anspruch. Zudem ist erforderlich, dass die Begründung der verhängten Sanktionen dem Betroffenen gegenüber umfassend dargelegt werden muss, weil die Möglichkeiten der Verteidigung ansonsten sehr eingeschränkt sind. Eine Beweislastumkehr ist abzulehnen. Auch im Bereich des Sanktionsrecht muss die Unschuldsvermutung gelten.
Aus diesen Gründen setzt die FDP sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung der rechtsstaatlichen Verfahren bei der Verhängung und Überprüfung von Sanktionen ein. Das betrifft sowohl die Rolle des Europäischen Gerichtshofs als auch mögliche unabhängige Prüfinstanzen. Wir treten dafür ein, dass parlamentarische Kontrolle und demokratische Legitimation bei Sanktionen erhöht werden. Sanktionen sollen nicht nur politisch wirksam, sondern auch rechtsstaatlich legitimiert und überprüfbar sein. Rechtsstaatliche Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz und effektiver Rechtsschutz sind im EU-Recht verankert und binden alle EU-Organe, auch wenn sie Sanktionen anwenden. Durch Fraktionsarbeit auf europäischer Ebene, parlamentarische Initiativen und Debatten, durch Förderung von Reformen im EU-Sanktions- und Rechtsstaatsrahmen sowie durch Druck auf Kommission und Rat sorgen wir für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bei personenbezogenen Sanktionen.

