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Frage von Krystian H. •

Halten Sie EU-Personensanktionen ohne vorgelagertes Gerichtsverfahren, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und faktischer Beweislastumkehr für rechtsstaatlich legitim?

Die Europäische Union verhängt zunehmend personenbezogene Sanktionen gegen Einzelpersonen, darunter auch gegen EU-Bürger. Diese Maßnahmen greifen tief in Grundrechte ein (Vermögenssperren, Berufs- und Reiseverbote), ohne dass zuvor ein unabhängiges Gericht über Schuld oder Verantwortung entschieden hat.

Die Betroffenen haben oft nur eingeschränkten Zugang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen, begrenzte Verteidigungsmöglichkeiten und müssen faktisch selbst ihre Unschuld nachweisen. Der Rechtsschutz erfolgt regelmäßig erst nachgelagert und mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.

Ich bitte Sie daher um Ihre klare politische Einschätzung, ob Sie dieses Sanktionssystem für mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar halten.

Falls nicht: Welche konkreten Schritte unterstützen oder planen Sie, um gerichtliche Kontrolle, Verteidigungsrechte und die Unschuldsvermutung auf EU-Ebene zu stärken?

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