Das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme).
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.07.2026 von Steffen Bilger CDU
Antwort 13.07.2026 von Stefan Rouenhoff CDU
Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.
Antwort 11.03.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 25.02.2026 von Bernd Rützel SPD
Ich finde die "gestufte Ausbildung" eine gute Idee. Oft ist sie Auslöser für weitergehende Abschlüsse. Deutschkenntnisse bleiben trotzdem wichtig.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort ausstehend von Susann Enders FREIE WÄHLER