Sie fordern die Mautbefreiung für den GaLaBau. Was haben Sie in Ihrer Regierungszeit dafür getan und welche konkreten parlamentarischen Schritte leiten Sie jetzt ein, um dies real umzusetzen?
Sehr geehrter Herr L.,
das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme). Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht jedoch noch aus und bleibt vorerst abzuwarten.
Unabhängig davon begrüße ich es, dass damit der Weg für eine praxistaugliche Lösung für Garten- und Landschaftsbaubetriebe aufgezeigt wird. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, eine klare und praktikable Regelung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

