Stefan Rouenhoff
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Frage von Christian L. •

Unionspolitiker fordern: Keine Maut für Garten- und Landschaftsbauer, was ist daraus geworden?

Stefan Rouenhoff
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Lkw-Maut für Garten- und Landschaftsbaubetriebe.

Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.

Hintergrund ist die Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Für Handwerksbetriebe gibt es eine sogenannte Handwerkerausnahme. Problematisch war jedoch, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe trotz handwerksnaher Tätigkeiten in der Verwaltungspraxis zunächst nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Das hat in der Branche für Unverständnis gesorgt.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte deshalb 2024 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Benachteiligung einzelner Berufsgruppen zu vermeiden. Dieser Antrag wurde damals von den Koalitionsparteien SPD, Grünen und FDP abgelehnt. Die Frage ist damit politisch aber keineswegs erledigt.

Inzwischen hat auch die Rechtsprechung Bewegung in die Sache gebracht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei bestimmten Werkverkehrsfahrten mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter die Handwerkerausnahme fallen können. Das bestätigt im Grundsatz unsere Einschätzung, dass diese Betriebe nicht anders als Handwerksbetriebe behandelt werden sollten. Zugleich ist zu beachten, dass die Gerichtsverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Für mich ist klar: Wer mit seinem Fahrzeug Maschinen, Material oder Geräte zu Garten- und Landschaftsbauzwecken von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert, betreibt keinen klassischen gewerblichen Güterverkehr. Solche Betriebe zusätzlich mit Maut und Bürokratie zu belasten, ist gerade für kleine und mittlere Betriebe schwer vermittelbar.

Damit bleibt das Ziel bestehen, die betroffenen Betriebe zu entlasten, unnötige Bürokratie zu vermeiden und zugleich klare Regeln zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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