Bestehende Gesetze wie §266 StGB und der Bundesrechnungshof sichern Kontrolle. Ein neues Strafgesetz gegen Steuerverschwendung lehne ich deshalb ab.
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Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
CDU und CSU treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.