
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
CDU und CSU treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Insofern sehe ich keine politische Entwicklung, die zu seiner Streichung führen könnte.