Prinzipiell bewerten wir Grüne den aktuellen Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation als einen Fortschritt zur aktuellen Lage, da er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. In jedem Falle bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, um zu klären, ob der Entwurf verfassungsrechtlich nicht mehr zu beanstanden ist.
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In einem ersten Schritt ist nun eine Härtefallregelung geplant
Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.
Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.