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Frage von Ralf K. •

Wird die Einfühung einer Pauschalen Beihilfe in NRW - auch für Bestandsbeamte - nunmehr im laufenden Gesetzgebungsvorhaben zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes berücksichtigt?

Bernd Krückel MdL
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur pauschalen Beihilfe und zu ihrer möglichen Berücksichtigung im laufenden Gesetzgebungsvorhaben.

Zur Einordnung möchte ich offen mit Ihnen sein. Die pauschale Beihilfe wurde 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart und wurde von der Landesregierung im Rahmen der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst geprüft, deren Maßnahmen nun vorliegen. Nach dem aktuellen Stand der Beratungen ist die pauschale Beihilfe im nun vorliegenden Gesetzespaket der Landesregierung nicht enthalten, weder für neu eingestellte noch für bereits im Dienst stehende Beamtinnen und Beamte. Ob sich das im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen.

Zu Ihrer Frage nach den Bestandsbeamtinnen und -beamten gehört ein Hinweis zur ursprünglichen Ausgestaltung. Der Koalitionsvertrag sah die pauschale Beihilfe von Beginn an nur für künftig neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vor, nicht rückwirkend für bereits im Dienst stehende Kolleginnen und Kollegen. Selbst bei einer Einführung wäre die Wirkung für Bestandsbeamtinnen und -beamte damit voraussichtlich begrenzt geblieben.

Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jedoch eine neue Ermächtigung für das Finanzministerium vor, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen in besonderen Härtefällen zu regeln. Die genauen Voraussetzungen legt das Ministerium in einer eigenen Verordnung fest. Diese Regelung ist nicht an den Zeitpunkt der Einstellung geknüpft.

Der Landtag wird die Modernisierungsmaßnahmen im Beamtenrecht in den kommenden Monaten intensiv beraten und ich werde mich dafür einsetzen, dass die Situation freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter dabei nicht aus dem Blick gerät.

Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Allerdings weiß ich um die herausfordernde Lage, in denen die Ministerinnen und Minister sich derzeit befinden. Das Land steht angesichts der angespannten Wirtschaftslage vor erheblichen Herausforderungen. Dies hat für uns in NRW Kürzungen in vielen Ressorts notwendig gemacht, um unsere Ausgaben nicht mit neuen Schulden finanzieren zu müssen. Neue dauerhafte Belastungen des Landeshaushalts müssen derzeit besonders sorgfältig geprüft werden, was auch die Beratungen zur pauschalen Beihilfe verzögert hat.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel MdL

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