Wird die pauschale Beihilfe, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, noch eingeführt? Wann erhält man endlich Klarheit?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur pauschalen Beihilfe.
Die pauschale Beihilfe wurde 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart und wurde von der Landesregierung im Rahmen der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst geprüft, deren Maßnahmen nun vorliegen. Nach dem aktuellen Stand der Beratungen ist die pauschale Beihilfe im nun vorliegenden Gesetzespaket der Landesregierung nicht enthalten. Ob sich das im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen.
Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jedoch eine neue Ermächtigung für das Finanzministerium vor, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen in besonderen Härtefällen zu regeln. Die genauen Voraussetzungen legt das Ministerium in einer eigenen Verordnung fest.
Der Landtag wird die Modernisierungsmaßnahmen im Beamtenrecht in den kommenden Monaten intensiv beraten. Einen festen Zeitpunkt, zu dem endgültige Klarheit besteht, kann ich Ihnen nicht nennen. Sie wird erst mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eintreten. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Situation freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter dabei nicht aus dem Blick gerät.
Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Allerdings weiß ich um die herausfordernde Lage, in denen die Ministerinnen und Minister sich derzeit befinden. Das Land steht angesichts der angespannten Wirtschaftslage vor erheblichen Herausforderungen. Dies hat für uns in NRW Kürzungen in vielen Ressorts notwendig gemacht, um unsere Ausgaben nicht mit neuen Schulden finanzieren zu müssen. Neue dauerhafte Belastungen des Landeshaushalts müssen derzeit besonders sorgfältig geprüft werden, was auch die Beratungen zur pauschalen Beihilfe verzögert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel MdL

