Frage von Sabit K. • 10.07.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 14.07.2025
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Ich halte nichts davon und kann mir sowas nicht in Deutschland vorstellen.