Antwort 13.02.2025 von Matthias Miersch SPD
Hintergrund dieser Nichtberechtigung bleibt der Umstand, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhen
Hintergrund dieser Nichtberechtigung bleibt der Umstand, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhen
Das ist auch in meinen Augen sehr ungerecht und unbefriedigend.
Das Problem ist , dass es im Jahr 2022 kein einheitliches Auszahlungssystem gab, das es uns ermöglicht hätte, nachzuvollziehen, wer bereits Zahlungen erhalten hat und wer noch nicht oder diese Auszahlungen zentral zu verwalten, daher auch die unterschiedlichen Auszahlungswege
Bitte wenden Sie sich in der Sache an Ihre örtlichen Abgeordneten.