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Sabine Poschmann
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Frage von Cornelia W. •

Frage wieso bekommen Hartz 4 Empfänger die Energiekostenpauschale und ALG 1 Empfänger mit anschließender Reha, krank, vorher eingezahlt Jahre lang geht hier auch sogar in der Steuererklärung leer aus?

Bis 26.Juni 2021 gearbeitet, dann erkrankt ALG 1 wieder erkrankt mit Krankfortzahlung der KK. In 2022 wieder ALG1 krank warten auf Reha dann Überbrückungsgeld krank entlassen dann wieder ALG 1 und schließlich Feststellung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenkasse im Nov 2022. Danach ALG 1 wieso werde ich von der Energiekostenpauschale komplett ausgeschlossen obwohl ich bis 20.05 ALG 1 Bezug. Jetzt kam Steuerfestsetzung mit null ich hätte ja kein Verdienst gehabt. Komisch Hartz 4 bekommen auch kein Verdienst und 200€ ich fühle mich als ALG 1 und kranke durch Arbeit echt vereimert. Können die mir bitte erklären warum ich nicht einmal 100€ bekomme?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

ich kann Ihren Unmut über die Unübersichtlichkeit der verschiedenen Sozialsysteme und deren Einfluss auf die Zahlung der Energiepauschale nachvollziehen.

Prinzipiell sollen ALG-I-Bezieher:innen 2022 eine Einmalzahlung von 100€ erhalten haben. Voraussetzung dafür ist, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestanden hat. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/faq-entlastungen-2065232

Ich kenne Ihren Fall nicht im Detail, aber nach Ihrer Schilderung scheint es möglich, dass Sie gerade im Juli keinen Anspruch auf ALG I hatten, da Sie aufgrund Ihrer Erkrankung andere Transferleistungen bezogen haben. Wenn sie dann 2022 auch kein Einkommen aus einem aktiven Arbeitsverhältnis hatten, erhalten sie leider auch keine Energiepauschale über den Arbeitgeber in Höhe von 300 € oder eine Erstattung per Steuererklärung.

Das Problem ist , dass es im Jahr 2022 kein einheitliches Auszahlungssystem gab, das es uns ermöglicht hätte, nachzuvollziehen, wer bereits Zahlungen erhalten hat und wer noch nicht oder diese Auszahlungen zentral zu verwalten, daher auch die unterschiedlichen Auszahlungswege (über den Arbeitgeber, Direktzahlung durch das Arbeitsamt, Rückerstattung über die Steuererklärung, etc.). Ohne diese einheitliche Übersicht besteht die Möglichkeit, dass einzelne Personen durchs "Raster" gefallen sind und keine Zahlungen erhalten haben. Damit das nicht wieder vorkommt, wird es ab 2025 eine einheitliche Möglichkeit zur Auszahlung von Transferleistungen geben, bei der die Steuer-ID mit den Konten der Bürger:innen verknüpft wird.

Und, um das in Ihrem Falle auszuschließen, können Sie prüfen lassen, ob Sie ungerechtfertigterweise keine Zahlungen erhalten haben und diese nachträglich noch einfordern. Eine kostenlose Beratung zu Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch II, III & XII gibt es z.B. in Ihrer Nähe bei der Diakonie in Karlsruhe, Initiative IKARUS:

https://www.dw-karlsruhe.de/unsere-angebote/soziale-hilfen/ikarus-arbeitslosenberatungszentrum/

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

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