Antwort 18.02.2026 von Alexander Schweitzer SPD
Aufgrund unserer zentralen Lage und der Bedeutung von Rhein, Schiene und Straße arbeiten wir seit Jahren mit Nachbarbundesländern, dem Bund sowie internationalen Partnern zusammen
Aufgrund unserer zentralen Lage und der Bedeutung von Rhein, Schiene und Straße arbeiten wir seit Jahren mit Nachbarbundesländern, dem Bund sowie internationalen Partnern zusammen
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Ich bin der Ansicht, dass ein Verbot das Problem nicht löst
Das geltende Arbeitsrecht muss effektiver durchgesetzt haben.
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.