Frage von Eric J. • 09.07.2025

Antwort ausstehend von Alexander Schweitzer SPD
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Ich bin der Ansicht, dass ein Verbot das Problem nicht löst
Das geltende Arbeitsrecht muss effektiver durchgesetzt haben.
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.