Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Der Abgeordnete trägt ein dunkelblaues Hemd und Sakko und steht vor einer grauen Wand
Antwort von Harald Ebner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 30.01.2025

Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.

Portrait von Stephan Brandner
Antwort von Stephan Brandner
AfD
• 13.07.2023

Ich bin der Ansicht, dass ein Verbot das Problem nicht löst

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 15.08.2023

Das geltende Arbeitsrecht muss effektiver durchgesetzt haben. 

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 04.08.2023

Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.

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