Antwort ausstehend von Alexander Schweitzer SPD
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Antwort 30.01.2025 von Harald Ebner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Antwort 13.07.2023 von Stephan Brandner AfD
Ich bin der Ansicht, dass ein Verbot das Problem nicht löst
Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Das geltende Arbeitsrecht muss effektiver durchgesetzt haben.
Antwort 04.08.2023 von Dagmar Schmidt SPD
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU