Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat am 10. Juli 2026 das mit dem hessischen Gesetzesantrag verfolgte Anliegen unterstützt, vor antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu schützen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.
Ich halte es für wichtig, dass politische Auseinandersetzungen offen und friedlich geführt werden und dass dabei die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.
Die Digitalpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, Hass und Fake News zu bekämpfen, ohne die Meinungsvielfalt einzuschränken; entscheidend bleibt dabei immer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Rahmen für „Sag‑ und Zumutbares“ ausdrücklich sehr weit zieht
Diese Frage sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beantworten.