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Thorsten Frei
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Frage von Günther A. •

Gehen die Regierungsparteien davon aus, dass die fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit durch staatliche Institutionen hilft, die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung zu minimieren?

In einer Demokratie kann das Volk nur souverän sein, wenn es die Freiheit besitzt, selbstständig eine Meinung zu bilden und sie auch zu artikulieren. Die Bevormundung des Volkes durch die Regierung in wichtigen Fragen der politischen Selbstbestimmung ist nicht nur eine Absage an das Prinzip der Repräsentation sondern ein eklatanter Schritt hin zum vollständigen Demokratieabbau.

Vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/recht-auf-meinungsfreiheit-gefordert-gefoerdert-bedroht-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG halte ich für ein zentrales Fundament unserer Demokratie. Nur in einer Gesellschaft mit freier Meinungsbildung kann das Volk souverän entscheiden. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind in unserem Rechtsstaat nur dort zulässig, wo Sachverhalte klar gesetzlich geregelt, verhältnismäßig und gerichtlich überprüfbar ist – etwa bei Volksverhetzung, Terrorpropaganda oder Verleumdung. Die Digitalpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, Hass und Fake News zu bekämpfen, ohne die Meinungsvielfalt einzuschränken; entscheidend bleibt dabei immer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Rahmen für „Sag‑ und Zumutbares“ ausdrücklich sehr weit zieht. Eine "Bevormundung" oder gar Zensur sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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