Frage von Karsten S. • 26.05.2025

Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.