Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
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Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Ich unterstütze ein Verbot der AfD und stehe dafür ein, dass die notwendigen Schritte zur Wahrung unserer demokratischen Grundordnung unternommen werden. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Demokratie nicht von innen heraus untergraben wird.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hätte wenig Aussicht auf Erfolg, die Landesregierung kann es nicht einleiten. Wir sind alle gefragt, Ihr entgegenzutreten.
Die Beiträge sollten unabhängig von privater oder gesetzlicher Kasse identisch sein. Langfrisitig setze ich mich für eine solidarische Bürgerversicherung ein.