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Hermann Junghans
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Frage von Stephan H. •

Welche Position vertreten Sie zur im Entwurf des Reformstaatsvertrags vorgesehenen Einschränkung des Online-Angebots der öffentlich-rechtlichen auf bereits ausgestrahlte Sendungen?

Guten Tag Herr Junghans,

aus dem Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkkommission würde sich ergeben, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ausschließlich Beiträge zu bereits ausgestrahlten Sendungen veröffentlichen dürfen und dies auch nur bezogen auf einzelne Sendungen. Damit wäre es zum einen für die öffentlich-rechtlichen nicht mehr möglich, Meldungen zu "Breaking News" im Internet zu veröffentlichen, solange nicht auch bereits in einer Sendung dazu berichtet wurde. Außerdem wäre es nicht mehr möglich, Meldungen zu verschiedenen Sendungen zusammen auf einer Seite anzuzeigen, da immer der Bezug zu einer einzelnen Sendung gegeben sein müsste.

Meine Frage dazu: Sind diese Konsequenzen von den Autoren des Entwurfs beabsichtigt und gewollt und wurden auch alternative Möglichkeiten diskutiert, mit dem Thema "Presseähnlichkeit" umzugehen? Wie stehen Sie, Ihre Fraktion und die Landesregierung zu diesem Entwurf?

Vielen Dank

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.

zunächst bitte ich sehr um Entschuldigung, dass ich auf Grund eines bei mir liegenden Fehlers nicht in das Portal kam und die Beantwortung Ihrer Frage dann bei mir untergegangen ist, so das ich die Frage erst heute beantworte. 

Ich stelle die Antwort in einen größeren Zusammenhang: Nach meiner Auffassung sollen alle gebührenfinanzierten Sendungen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere Nachrichten und Dokumentationen, dauerhaft und systematisch über eine gemeinsame Plattform zugänglich sein. Den Streit zur Presseähnlichkeit bei dauerhafter Zugänglichkeit kann ich nicht nachvollziehen: Die Presse hat das Interesse möglichst aktuell zu berichten. Dass auf Nachrichteninhalte des ÖRR zukünftig länger oder dauerhaft zugegriffen werden könnte, halte ich für keine (wesentliche) Benachteiligung anderer Presseorgane. Diesen Punkt halte ich für sehr viel wesentlicher als die Frage, ob der ÖRR "breaking news" auch online veröffentlichen darf.

Freundliche Grüße

Hermann Junghans

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