Antwort 16.08.2024 von Nina Klinkel SPD
Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen
Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen
Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt
Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass uns als CDU-Landtagsfraktion die Problematik der Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bekannt ist.