Für einen Wehrdienst, der auch für Frauen gilt, müsste das Grundgesetz geändert werden. Um das Grundgesetz besonders zu schützen, braucht es für eine Änderungen im Grundgesetz eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Im Moment wäre ein solche Änderung wenig realistisch.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.
Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.
Leider ist der Umsetzungszeitpunkt nach wie vor offen
Abrupte Kürzungen gefährden Ausbautempo, Wertschöpfungs- und Lieferketten. Es braucht ein langfristiges Gesamtkonzept, das Investitionen verlässlich absichert.