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Verena Schäffer
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Frage von Wilfried B. •

Sind Sie für eine Begrenzung der Böllerei / dem Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht?

Sehr geehrte Frau Schäffer,

ich habe am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition" eine Petition an den Rat der Stadt Witten eingereicht: "Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel". Bereits am 20. Mai 2025 wurde das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten hat sowohl in seiner Sitzung vom 16.06. 2025, als auch in der Sitzung vom 26.08. 2025 das Petitionsbegehren abschlägig beschieden. Gemäß §23 Abs.2.1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vom 31. 12. 0 Uhr bis zum 01.01. 24 Uhr von Privatpersonen verwendet werden. Nach meiner Kenntnis kann jedoch das Land NRW die Kommunen ermächtigen, den Abbrennzeitraum zu begrenzen, also beispielsweise von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht. Wären Sie bereit, sich bei der NRW-Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Witten die Begrenzung der Böllerei erlassen kann?

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