Antwort ausstehend von Florian Braun CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.02.2024 von Oliver Krauß CDU
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Antwort ausstehend von Klaus Kaiser CDU
Antwort ausstehend von Sebastian Haug CDU
Antwort ausstehend von Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.01.2024 von Alexander Baer SPD
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.