
Nordrhein-Westfalen hat in der Sitzung des Bundesrates am 22.03.2024 nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.
Nordrhein-Westfalen hat in der Sitzung des Bundesrates am 22.03.2024 nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.
Leider kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wann die pauschalen Beihilfen in NRW eingeführt werden. Ich kann Ihnen lediglich versichern, dass wir mit unserem Koalitionspartner stetig an diesem Thema arbeiten.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich der Versuch unternommen, den integrierten Studiengang „Bachelor of Laws“ einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die von Ihnen geforderte Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 63a Hochschulgesetz NRW in seiner jetzigen Form ausdrücklich vor.