Frage von Nicole K. • 30.09.2024

Antwort ausstehend von Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein AfD-Verbot ist erwägenswert, birgt jedoch rechtliche Risiken. Wichtiger ist, durch gerechte Politik den Nährboden für die AfD langfristig zu entziehen.
Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Sie nehmen daher ähnlich wie Betriebsräte eine wichtige Kontrollfunktion im Unternehmen ein.