Frage von Björn M. • 19.10.2024

Antwort ausstehend von Marie-Sophie Künkel CDU
Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) ist ein Gesetz des Bundes. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) ist ein Gesetz des Bundes. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein Mitglied des Deutschen Bundestages.