Was für Nachteile und Vorteile entstünden, wenn die Landesregierung über Ihre nachgeordneten Organe z.B. HLG mbh empfiehlt, auf bleihaltige Angel-Gewichte zu verzichten?
Es gelangen Tonnen von Angelblei jährlich im Rhein und anderen hessischen Gewässern.
Blei verursacht nicht nur Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier, sondern zudem Kosten wenn Sedimente als Sondermüll entsorgt werden müssen. Beispiel das Ausbaggern der HE-Wasserpolizei in MZ-Kastel. Vielleicht können Sie die Kosten recherchieren.
Ein EU-Gesetz zur Regulierung von Angelblei kann noch bis zu 3 Jahre oder länger dauern. Ich habe bei Ihrer Kollegin Maria Noichl SPD in der EU nachgefragt.
Wer kann anweisen, dass die Hessische Landesgesellschaft mbh, oder andere nachgeordnete Organe, empfiehlt auf Angelblei zu verzichten?
Und welche Nachteile und Vorteile würden aus der Empfehlung einstehen?
Warum haben Sie als Umweltschutzpartei, Regierungspartei und Umweltministersteller keine Ergebnisse erzielt?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Bedenken hinsichtlich der Umweltbelastung durch Blei teilen wir – deswegen haben wir im hessischen Staatswald z.B. schon vor zehn Jahren ein Verbot bleihaltiger Munition eingeführt. Im Wasser gefährdet Blei z.B. gründelnde Wasservögel, die den Bleischrot bei der Nahrungssuche versehentlich aufnehmen. Auch in den Nahrungskreislauf des Menschen kann der Angelbleischrot gelangen – mit ernstzunehmenden Gesundheitsrisiken.
Die Beschränkung von bleihaltigen Fanggeräten durch die REACH-Verordnung wäre ein wichtiger Schritt für den Natur- und Umweltschutz. Wir hoffen sehr, dass die Gesetzesberatung schnell zum Abschluss kommt. Ein Verkaufsverbot ließe sich im Vergleich zu anderen Maßnahmen besonders gut durchsetzen – gerade im Hobbybereich. Und es wird hoffentlich dazu beitragen, die Bleialternativen auf dem Markt zu vergünstigen.
Handlungsspielraum für das Land Hessen, schon jetzt (d.h. vor der REACH-Reform) stärker gegen die Verwendung von Angelblei vorzugehen, sehe ich v.a. in zwei Bereichen: Einerseits könnte bei der Verpachtung landeseigener Gewässer ein Verzicht auf Blei beim Angeln vertraglich geregelt werden. Andererseits könnte an landeseigenen Gewässern auch ein grundsätzliches Verbot ausgesprochen werden. Die Kontrolle und Durchsetzung derartiger Vorgaben wäre aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Denn es gibt ja viele Gewässer und Angler:innen, und bleihaltiges Fanggerät lässt sich nicht leicht von bleifreiem unterscheiden. Dennoch wäre es sicher lohnenswert, wenn das zuständige Hessische Umweltministerium seine Handlungsmöglichkeiten prüft – zumindest für die Übergangszeit, bis wir mit der neuen REACH-Verordnung hoffentlich bald eine effektive, EU-weit gültige Regelung zum Schutz von Natur und Umwelt haben.
Freundliche Grüße,
Martina Feldmayer

