Sehr geehrter Herr Herr, wie stehen Sie zu dem Selbstbestimmungsgesetz?
Sehr geehrte Frau W..
Vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst: Jeder Mensch soll so leben dürfen, wie er es möchte. Das galt schon vor dem neuen Gesetz, und es war bereits möglich, den Geschlechtseintrag zu ändern – ein Weg, den ich für Betroffene wichtig und richtig finde. Wer diesen Schritt aus innerer Überzeugung geht, verdient Respekt, keinen bürokratischen Hürdenlauf.
Trotzdem sehe ich das neue Selbstbestimmungsgesetz kritisch, weil es an mehreren Stellen Risiken schafft, die bislang nicht ausreichend bedacht wurden. In der Praxis kann ein offenes Verfahren auch missbraucht werden – nicht von den Menschen, die wirklich Unterstützung brauchen, sondern von Einzelnen, die das Gesetz zweckentfremden.
Beispiele dafür könnten sein:
1. Zugang zu geschützten Einrichtungen
Wenn der Geschlechtseintrag ohne weitere Prüfung jährlich geändert werden kann, besteht das Risiko, dass Personen sich Zutritt zu Frauenhäusern, Umkleiden oder Schutzräumen verschaffen, obwohl sie dort nichts verloren haben. Nicht, weil die Mehrheit dies tun würde – aber es reicht ein Einzelfall, um massive Schäden zu verursachen.
2. Sport und Wettbewerbsfairness
Im Sport könnten Einzelne Regelungen ausnutzen, um sich Vorteile zu verschaffen. Seriöse Betroffene leiden darunter, wenn solche Fälle dann die öffentliche Debatte dominieren.
3. Strafvollzug
Auch im Justizbereich besteht das Risiko, dass Menschen den Geschlechtseintrag nutzen, um in Haftanstalten unterzukommen, die für sie nicht vorgesehen sind – mit Gefahren für alle Beteiligten.
4. Minderjährige
Auch bei Jugendlichen ist Vorsicht geboten. Identität entwickelt sich, und schnelle jährliche Wechsel des Geschlechtseintrags könnten zu sozialem Druck, Verwirrung oder Fehlentscheidungen beitragen.
Mir geht es nicht darum, Menschen ihre Identität abzusprechen – ganz im Gegenteil. Ich finde nur: Ein Gesetz muss alle Seiten schützen. Betroffene dürfen nicht stigmatisiert werden, aber vulnerable Gruppen dürfen auch nicht ungeschützt bleiben.
Kurz gesagt:
Ich unterstütze echte Selbstbestimmung – aber nicht ein Gesetz, das gut gemeint ist, aber in der Umsetzung zu unsicher bleibt und Missbrauch nicht ausreichend verhindert.

