Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.
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Antwort 26.06.2024 von Thomas Hering CDU
Antwort 26.06.2024 von Thomas Hering CDU
Erste Schritte in Hessen waren die Streichung der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, zweimalige Erhöhung um je drei Prozent und deutliche Stärkung im Zulagenwesen, insbesondere den familienbezogenen Zuschlägen. Weitere Schritte sind erforderlich und in Vorbereitung.

Antwort ausstehend von Marcus Resch AfD
Antwort 16.06.2024 von Roman Bausch AfD
Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
Antwort ausstehend von Tobias Eckert SPD
Antwort 11.06.2024 von Maximilian Schimmel CDU
Die pauschalen Beihilfen können für die Betroffenen und den Landeshaushalt nachteilig sein. Daher wurde sich von Seiten des Landes bewusst dagegen entschieden.