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Frank Lortz
CDU
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Frage von Mira T. •

Guten Tag Herr Lortz, wir wollen in den nächsten Jahren eine Photovoltaikanlage bei uns installieren. Wie steht es um die Förderung privater Solaranlagen? Mit Förderung ginge es deutlich früher.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau T.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage die wir Ihnen wie folgt beantworten können:

Zur Förderung von PV-Anlagen gibt es landesseitig folgende Programme:

1. PV-Anlagen-Darlehen

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude.

Gefördert werden der erstmalige

  • Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW
  • Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage
  • Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs

Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert. Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. 

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Darlehens betragen 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. 

Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren wird aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,00 % p.a. auf die oben genannten Konditionen in Form eines Zinszuschusses gewährt.

Bis auf Weiteres können in diesem Förderprogramm keine neuen Anträge eingereicht werden, da eine Umstrukturierung des Programms vorgesehen ist.

Geplanter Programmneustart ist aktuell der 01.10.2025.

Eine direkte Förderung von PV-Anlagen ist nicht erforderlich, da über die im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) festgeschriebene Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung des produzierten Stroms der wirtschaftliche Betrieb von PV Anlagen ermöglicht wird.

Balkon PV sind so preiswert geworden, dass eine Amortisationszeit von unter drei Jahren gewährleistet ist. Auch hier ist eine Förderung entbehrlich.

Bei Innovationsprojekten ist eine Förderung dann möglich, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb ohne eine Förderung nicht möglich ist und zugleich ein Innovationsmerkmal vorliegt.

In einem solchen Fall kann eine Förderung erfolgen.  

2. Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben (Förderung innovativer Energievorhaben)

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben auf dem Gebiet der experimentellen Entwicklung (Entwicklungsvorhaben), sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Verringerung klimarelevanter Emissionen. Hier können auch innovative PV Systeme subsummiert werden.

Wir hoffen, dass diese Infos weiterhelfen. Für eine Beratung können sich Interessierte an die Landesenergieagentur (LEA) wenden. Diese bietet u.a. eine Fördermittelauskunft an: https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/foerdermittel-finden/

Des weiteren haben wir aus dem Wirtschaftsministerium noch eine Information für Sie als Anlage beigefügt, da hier das Darlehensprogramm für Photovoltaikanlagen bei der WI-Bank neu aufgelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Lortz MdL

 

 

 

 

 

 

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