Antwort 27.11.2024 von Boris Rhein CDU
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.
Eine abschließende rechtssichere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung ist erst möglich, wenn das BVerfG eine Entscheidung getroffen und seine Vorgaben konkretisiert hat
Als Landtagsabgeordneter muss ich seit Jahren erleben, wie diese Partei die Grenzen des Sag- und Ertragbaren immer weiter verschiebt und unsere Demokratie und deren Institutionen verächtlich macht.
Dennoch möchte ich betonen, dass ich die Idee eines Gruppenantrags als wichtigen Beitrag zu unserer parlamentarischen Demokratie begrüße.