Antwort 08.04.2026 von Dennis Thering CDU
Da mir als Unbeteiligter diese Informationen nicht vorliegen, kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten
Da mir als Unbeteiligter diese Informationen nicht vorliegen, kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten
Um das Gefährdungspotenzial für die Gebäudesicherheit und die Anwohner des Hauses, die gerade in einer Mieterstadt wie Hamburg nicht immer die Eigentümer sein müssen gering zu halten, hat Hamburg hier zusätzliche Anforderungen eingeführt.
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.
Opferschutz muss Betroffenen wirksam helfen. Hamburg setzt dafür auf bestehende Strukturen und prüft weitere Verbesserungen.
Hamburg hat seit 2023 einen Opferbeauftragten für Betroffene von Terror- und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige.