Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.
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Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.
In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.

Das Kiwi-Bad ist durch die Initiative des HTB, mit Unterstützung vieler Ehrenamtlicher, aber vor allem durch das persönliche Engagement von Herrn Pommerening, aufwendig saniert worden. Wir haben das von politischer Seite immer unterstützt, auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, und werden das in Zukunft auch gerne tun.
Hochschulen sind Orte der Wissenschaftsfreiheit. Die TUHH erhält keine Mittel, die speziell oder zweckgebunden für Rüstungsforschung vorgesehen sind.