Antwort 29.11.2018 von Gert Kekstadt SPD
Sehr geehrte Frau N.,
das von Ihnen geschilderte Problem kann ich vollziehen.
Im Grundsatz muss es möglich sein,
dass vor sozialen Einrichtungen eine Verkehrsberuhigung (z.B. Tempo 30) erfolgen kann.
Sehr geehrte Frau N.,
das von Ihnen geschilderte Problem kann ich vollziehen.
Im Grundsatz muss es möglich sein,
dass vor sozialen Einrichtungen eine Verkehrsberuhigung (z.B. Tempo 30) erfolgen kann.
(...) gerade weil es Gesetze und Regelungen gibt, kann die Ausländerbehörde nicht schalten und walten, wie sie will. (...)
Sehr geehrte Frau H.,
(...) Über das Thema Elisa ist ja in den letzten Jahren sehr intensiv beraten worden. Dabei haben wir uns sehr und erfolgreich für die Interessen der Mieterinnen und Mieter eingesetzt. (...)