Frage von Claus S. • 22.01.2025

Antwort von Alexandra Mehnert CDU • 29.01.2025
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Einschränken des privaten Böllerns
Daher wäre eine sachliche und unvoreingenommene Bewertung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie aus meiner Sicht begrüßenswert
Positionen zur Landwirtschaft