Richter können und dürfen für den Bundestag kandidieren. Im Fall ihrer Wahl können und dürfen sie aber nicht gleichzeitig als Richter und Abgeordnete arbeiten.
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Antwort 14.09.2021 von Martin Plum CDU
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.09.2021 von Richard Ralfs BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, sogar eher für Tempo 100 als für 120/130.
Antwort 12.09.2021 von Stefanie Gebauer FREIE WÄHLER
hinsichtlich der Aufhebung aller Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 17 vertrete ich die Auffassung, dass die Folgen der einschränkenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche schwerwiegender sind als die Folgen der Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen
Antwort 17.09.2021 von Vaniessa Rashid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deswegen, und auch weil es - gerade als Politiker:in - von essentieller Bedeutung ist, Erfahrung und Kenntnisse in möglichst vielen Bereichen zu sammeln, unter anderem eben auch im Bereich der Pharmaindustrie, hat sie Gilead Sciences als eine ihrer Tätigkeiten als Werksstudentin ausgewählt.
Antwort ausstehend von Stefan Kaufmann CDU