Antwort 10.07.2026 von Rasha Nasr SPD
Wir halten am Prinzip der Solidarität fest: Wer in Not ist, dem wird geholfen
Wir halten am Prinzip der Solidarität fest: Wer in Not ist, dem wird geholfen
Ihre Darstellung teile ich nicht und weise ich zurück.
Nach meiner Einschätzung ist zunächst zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Geldwäscherechts bereits ausreichende Schutzmechanismen enthalten oder ob es sich um Vollzugs- beziehungsweise Einzelfallprobleme handelt.
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.