Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
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Das internationale Recht sollte auch in dieser Situation den gültigen Rahmen bilden.
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten
Ob sich durch die im Moment nur rein symbolische Anerkennung eines Staates Palästina an der humanitären Situation im Gaza-Streifen etwas ändert, bezweifele ich.
Nach einer intensiven Debatte um die Richterwahl ist es nun an der Zeit, konstruktiv nach vorn zu blicken und die wichtigen Reformprojekte in den Bereichen Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitik anzugehen, die wir dringend benötigen, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen