Wir wirken sich die geplanten Neuregelungen auf die Zukunftsplanung meiner Frau und mir aus ? Welche Übergangsregelungen bzw. Welcher verfassungsrechtlich gebotener Vertrauensschutz gilt ?
Guten Tag Herr Reddig,
Als Mitglied der Kommission sind Sie sicher der kompetenteste Ansprechpartner für meine Frage. Ich geb. 25.6.1964 verliere zum 30.9.2027 meinen Arbeitsplatz, habe aber zu diesem Zeitpunkt bereits über 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachzuweisen. Ich habe geplant mich dann weitere zwei Jahre dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und dann mit Vollendung des 65. Lebensjahres „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Abschlag zu beantragen. Ist nun nach Veröffentlichung des 33 Punkte Plans meine Ruhestandsplanung in Gefahr ?
Meine Frau geb. 31.7.1970 beabsichtigt mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorgezogen für langjährig Versicherte gegen Abschlag in Rente zu gehen. Ist nun auch noch die Ruhestandsplanung meiner Frau in Gefahr ?
Besten Dank für Ihre Antwort
Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden. Gleichzeitig ist ihr wichtig, dass dabei ein angemessener Vertrauensschutz gewährleistet wird. Wie mögliche Übergangsregelungen im Einzelnen aussehen, wird erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt, welches voraussichtlich ab Herbst 2026 startet.
Die „Rente für langjährig Versicherte“ mit Abschlägen bleibt hingegen bestehen; auch die Höhe der Abschläge soll sich nicht ändern. Allerdings empfiehlt die Kommission, die Altersgrenze für diese Rentenart zeitnah von derzeit 63 auf 64 Jahre anzuheben und anschließend parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen zu lassen. Ab wann die Anhebung der Altersgrenze greift, wird sich erst im Gesetzgebungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2026 zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

