Unterstützung für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Familienversicherung wird dabei nicht abgeschafft. Sie bleibt im Kern erhalten. Kinder bleiben weiterhin vollständig beitragsfrei mitversichert. Auch Eltern mit kleinen Kindern, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Ehe- und Lebenspartner im Rentenalter sowie Menschen mit voller Erwerbsminderung bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Der Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat oder der Bundesregierung ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der AfD beim BVerfG einleiten.
Es gab keinen Hitlergruß.
Es gibt auch keine Bezüge zum Nationalsozialismus.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.