Als Psychotherapeutin mit halbem Sitz betreibe ich eine voll ausgelastete Kassenpraxis. Nun drohen Budgetierung und ein Wegfall von ca. 25% der Plätze. Wohin können sich die Pat. dann wenden?
Sehr geehrter Herr Sorge,
die Situation betrifft ca 70% aller psychotherapeutischen Kassenpraxen. Das GKV-Stabilisierungsgesetz wird dazu führen, dass unsere Leistungen budgetiert und gedeckelt werden und wir massive Versorgungseinbrüche erleben werden. Der Großteil meiner PatientInnen ist so schwer erkrankt, dass Angebote wie Digas und Beratungen nicht ausreichen. Ich weiß nicht, wohin ich diese Menschen dann verweisen soll.
Ein Problem unserer Berufsgruppe ist, dass wir im Verborgenen arbeiten und nicht offen über die Behandlungen sprechen können, die wir durchführen. Aber seien Sie versichert, dass meine Berufsgruppe direkt daran arbeitet, dass Menschen wieder aktiv an dieser Gesellschaft teilhaben können, wieder arbeiten gehen können, eine Ausbildung absolvieren können etc. Psychotherapie ist dadurch wirtschaftlich sinnvoll.
Ich weiß nicht, ob ich meine Praxis überhaupt noch unter den neuen Bedingungen fortführen kann. Ich sehe hier nur Kosten, wo ist der Nutzen?
Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Besorgnis und Ihren Unmut kann ich nachvollziehen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland leisten einen ganz erheblichen Beitrag für unser Gesundheitswesen. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare. Die Entwicklung der Vergütung und der praktischen Effekte struktureller Maßnahmen für die Versorgung werden wir auch zukünftig genau beobachten.
Mit freundlichen Grüßen

