Antwort 16.02.2026 von Melanie Bernstein CDU
Ich entscheide nach Gewissen, Wahlkreisinteressen und Fraktionsentscheidungen. Meine Nebentätigkeit ist transparent offengelegt; mein Mandat hat stets Vorrang.
Ich entscheide nach Gewissen, Wahlkreisinteressen und Fraktionsentscheidungen. Meine Nebentätigkeit ist transparent offengelegt; mein Mandat hat stets Vorrang.
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.